Schritt für Schritt
- Beratung und OrtsbegehungIch besichtige das Grundstück, kläre Bedarf, Budget und Zeitrahmen und prüfe, was Bebauungsplan und Ortsbildsatzung zulassen. Erst danach kann ich verantwortungsvoll ein Angebot abgeben.
- KonzeptplanungSkizzen, Baukörperstudie, Grundrissorganisation, bei Bedarf eine 3D-Studie. Hier fallen die wesentlichen Entscheidungen: Baukörper, Ausrichtung, Bezug der Haupträume. Ich stimme mehrere Runden ab, bis die Lösung wirklich Ihre ist.
- Genehmigungs- bzw. AnzeigeunterlageErstellung der für das Verfahren erforderlichen Unterlagen, Ortsbildberatung, bei Bedarf Abstimmung mit dem Ortsbaumeister, anschließend Einreichung über das ÉTDR-System.
- AusführungsplanungDetaillierte, bemaßte Pläne für die Ausführung: Anschlusspunkte, Schichtaufbauten, Listen sowie die Fachplanungen — Tragwerk, Haustechnik, Elektro und Energienachweis.
- Begleitung der UmsetzungAusschreibungsunterlagen, Vergleich der Angebote der ausführenden Firmen, Bauoberleitung vor Ort und Beantwortung der Fragen, die während der Bauzeit auftreten.
Wie lange es dauert
Die folgenden Zeitspannen sind Erfahrungswerte für Aufträge üblichen Umfangs. Der tatsächliche Ablauf wird im Vertrag festgehalten, da Grundstücksgegebenheiten und die Dauer des Verfahrens ihn deutlich verschieben können.
| Phase | Übliche Dauer | Wovon es abhängt |
|---|---|---|
| Beratung, Vertrag | 1–2 Wochen | Termine, Beschaffung der Grundstücksdaten |
| Konzeptplanung | 3–6 Wochen | Zahl der Abstimmungsrunden, Klarheit des Bauprogramms |
| Genehmigungs- / Anzeigeplanung | 4–8 Wochen | Verfahrensart, Ortsbildstellungnahme, beteiligte Behörden |
| Ausführungsplanung | 6–12 Wochen | Komplexität, Zahl der Fachplanungen, Sonderkonstruktionen |
Die Phasen können sich teilweise überschneiden. Nicht beschleunigen lassen sich die gesetzliche Bearbeitungsfrist der Behörde sowie der Zeitbedarf der Ortsbild- und Ortsbaumeisterabstimmung.
Was die Planunterlage enthält
Der Pflichtinhalt ist gesetzlich geregelt und unterscheidet sich je nach Verfahrensart. Eine Architekturplanunterlage umfasst in der Regel:
- Unterschriftenblatt und Planverzeichnis mit Nachweis der Planungsberechtigung.
- Lageplan mit Bestand und geplantem Zustand.
- Bemaßte Grundrisse je Geschoss.
- Schnitte mit Konstruktionshöhen und Geländeanschluss.
- Ansichten mit Angabe von Materialien und Farben.
- Baubeschreibung zu Konstruktion und Einhaltung der Vorschriften.
- Weitere verfahrensabhängige Unterlagen: Straßenansicht, Absteckungsplan, Energienachweis, Statik- und Haustechnikpläne.
Den genauen Umfang stimme ich zu Beginn ab, da für Wohn-, Landwirtschafts- und Tourismusbauten unterschiedliche Anforderungen gelten.
Was der Standort im Balaton-Oberland bedeutet
Große Teile der Region stehen unter Landschaftsschutz und sind Welterbe-Anwärter. Praktisch heißt das: strengere Vorgaben zu Baukörper, Dachneigung, Materialien und Farben, und die Ortsbildprüfung ist eine echte fachliche Instanz, keine Formalie.
Ich berücksichtige diese Bedingungen ab der Konzeptphase. Die daraus entstehende Planung ist nicht nur genehmigungsfähig, sondern funktioniert meist besser: Ein zur Landschaft passender Baukörper bedeutet in der Regel auch einfachere Konstruktion und geringere Betriebskosten.
Was ich von Ihnen benötige
- Flurstücknummer des Grundstücks, Grundbuchauszug oder Kartenauszug.
- Einige Sätze dazu, was entstehen soll und wer das Gebäude nutzen wird.
- Kostenrahmen und gewünschter Zeitplan, auch näherungsweise.
- Vorhandene Pläne, Vermessung oder Baugrundgutachten, sofern vorhanden.
Fehlt davon etwas, ist das kein Hindernis — ich helfe bei der Beschaffung. Es beeinflusst allerdings den Zeitplan.